Sichere Anwendung von Berylliumlegierungen
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Es ist wichtig anzumerken, dass die neue Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte keine Einschränkung für Kupfer- oder Nickel-Beryllium-Legierungen enthält. Außerdem und gemäß dem Projekt des Konsortium der Elektronikindustrie (International Electronics Manufacturing Initiative): "Joint Industry Guide - Material Composition Declaration Guide", gibt es aktuell keine Beschränkung für die Verwendung von Kupfer oder Nickel-Beryllium, und eine solche ist auch nicht vorgesehen.
Weitere Informationen über die europäische Gesetzgebung und das Konsortium der Elektronikindustrie (International Electronics Manufacturing Initiative) finden Sie unter den folgenden Links: http://europa.eu/eu-law/legislation/index_de.htm bzw. http://www.inemi.org/.
Die Handhabung von Kupfer oder Beryllium in fester Form stellt keine Gesundheitsgefahren dar. Wie auch andere Materialien in der Industrie, können Beryllium-Legierungen Gesundheitsgefahren mit sich bringen, wenn die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Bei empfindlichen Personen kann das Einatmen von Berylliumstaub schwere Lungenkrankheiten verursachen. Regionale und internationale Sicherheitskommissionen haben Grenzwerte festgelegt, denen die Atemwege am Arbeitsplatz maximal ausgesetzt werden dürfen. Jeder Bearbeitungsbereich ist nach dieser Eventualität einzurichten, und geeignete Kontrollen wie eine Absaugung sind immer einzusetzen, wenn erforderlich. Bitte lesen Sie die Angaben auf den Sicherheitsdatenblättern (Material Safety Data Sheet/MSDS), die auf der Internetseite von Materionzur Verfügung stehen, bevor Sie dieses Material bearbeiten, und halten Sie diese ein.
Für weitere Informationen über die ungefährliche Anwendung wenden Sie sich bitte an die Lamineries MATTHEY SA oder Materion.