Lamineries Matthey
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Kaltgewalztes Präzisionsband

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

DIR11/V01.1  15.09.16

Bestellungsannahme:

Bestellungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Auftragsbestätigungen sind auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.

Preise:

Unsere Angebote gelten freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere Preise verstehen sich:

·         Für den schweizer Markt frei Haus durch normalen Speditions-Weg, exkl. Verpackung.

·         Für Export-Märkte frei schweizer Grenze, Verpackung nicht inbegriffen, unverzollt, insofern nicht schriftlich anders lautende Bestimmungen vereinbart wurden.

Liefermenge:

Die bestellten Mengen werden möglichst genau eingehalten. Aus Fabrikationsgründen behalten wir uns jedoch folgende Abweichungen der gelierten Mengen vor: +30% zu –20% für Bestellmengen bis zu 30 Kg, von +30% bis 10% für Bestellmengen zwischen 31 und 50kg, von +20% bis –10% für Bestellmengen zwischen 51 und 99kg und von +10% bis –10% ab 100kg.

Bestellungsannullierungen:

Annullierungen von Aufträgen, welche sich bereits in Fabrikation befinden, werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Beanstandungen:

Jede durch uns schriftlich als mangelhaft anerkannte Ware wird ersetzt, bzw. wertmässig entschädigt, wobei die Wahl und Form der Entschädigung unserem freien Ermessen anheimgestellt bleibt. Irgendeine andere    Verbindlichkeit für direkten oder indirekten Schaden (z.B. Fabrikationskosten, Werkzeugkosten, weitergehende Ansprüche für Folgeschäden oder Ansprüche Dritter, usw.) lehnen wir ausdrücklich ab. Die von uns stammenden Materialien sind sofort nach Erhalt einer genauen Prüfung zu unterziehen. Beanstandungen, die uns nicht schriftlich und innert 30 Tagen nach erfolgter Lieferung zukommen, werden nicht anerkannt. Die beanstandete Ware muss  sich im Anlieferungszustand befinden; bereits umgearbeitete Materialien werden nicht zurückgenommen. Wichtige Qualitätsbeanstandungen sind ausserdem zu bemustern. Rücksendungen, die ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgen, werden abgelehnt.

Besondere Bestimmungen:

Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit strikte eingehalten, stellen aber für uns keine weitergehende vertragliche Verpflichtung dar. Einflüsse höherer Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Streik, Epidemien, Transportunterbrüche, Mangel an Rohmaterialien oder andere unvorhergesehene Hindernisse, an denen wir keine Schuld tragen und die einen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entbinden uns jeglicher Verpflichtung hinsichtlich des Liefertermins. Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen werden keinenfalls durch gegenteilige Einkaufsbestimmungen des Käufers aufgehoben.

Lohnaufträge:

Bei Lohnarbeiten beschränkt sich unsere Haftung auf die Ausführung der mit dem Besteller vereinbarten Arbeiten und dies unter Einhaltung den allgemein akzeptierten Werkspraktiken. Das vom Kunde uns anvertraute Material bleibet in jedem Fall sein Eigentum und sein Risiko.

Rücknahme der Abfälle:

Im Prinzip, keine Rücknahme der Abfälle. Bei besonderen Abmachungen müssen die Abfälle aus den von uns gelieferten Halbfabrikaten stammen und frei sein von irgendwelchen Fremdkörpern.

Preise und Zahlungsbedingungen:

Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise und Zahlungsbedingungen sind verbindlich

Verzugszinsen:

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.

Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Erfüllungsort und Gerichtsstand nach schweizer OR - CH-2520 La Neuveville

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