Die REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung - (EG) Nr. 1907/2006 - ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Was bedeutet REACH? REACH ist die Abkürzung von 'Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals'. Hersteller und Importeure von Chemikalien, die ein Volumen von 1 to/Jahr übersteigen, müssen diese bei der neuen EU Chemikalienbehörde in Helsinki registrieren lassen. Dazu müssen in einem Dossier Angaben zu Gefährlichkeit, Verwendungen und Massnahmen zur sicheren Verwendung gegeben werden. Lamineries MATTHEY SA stellt sich der Aufgabe unseren Kunden den Übergang zu REACH für unsere gesamten Produkte, die Sie von uns beziehen, so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Liste der zulassungspflichtigen Stoffe - Substance of Very High Concern (SVHC).
Wir haben festgelegt, dass unsere Metallprodukte, als Importe in die EU, als Erzeugnisse zu betrachten sind. Diese Festlegung basiert auf dem Guidance Document on Substances in Articles (s. Guidance on requirements for substances in articles) das Metalle in kompakter Form oder Halbzeuge als Erzeugnisse einstuft.
Gemäss dieser Leitlinie müssen Stoffe in Erzeugnissen nicht registriert werden, es sei denn, der Stoff überschreitet die Menge von 1 Tonne pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur und es ist beabsichtigt, dass der Stoff aus dem Erzeugnis freigesetzt wird. Sowohl die übliche Verwendung unserer Produkte wie mechanische Bearbeitung, Schleifen, Schweissen etc., als auch normale Abnutzung sind nicht als beabsichtigte Freisetzungen zu betrachten.
Es ist zu beachten, dass ein Metallprodukt als Stoff (reines Metall) oder als eine Zubereitung (Legierung), deren Bestandteile den Anforderungen der Registrierung unterliegen, zu betrachten ist, wenn es in einer Form vorliegt, in der es geschmolzen werden soll und dessen Form wesentlich verändert wird.
Die folgende Tabelle gibt die Liste der Elemente mit Ihrer EC-Nummer und CAS-nummer an, die unsere Legierungen enthalten können:
Element | EC-Number | CAS-Number | Element | EC-Number | CAS-Number |
---|---|---|---|---|---|
Wasserstoff | 215-605-7 | 1333-74-0 | Rubidium | 231-126-6 | 7440-17-7 |
Beryllium | 231-150-7 | 7440-41-7 | Strontium | 231-133-4 | 7440-24-6 |
Bor | 231-151-2 | 7440-42-8 | Yttrium | 231-174-8 | 7440-65-5 |
Kohlenstoff | 231-153-3 | 7440-44-0 | Zirkonium | 231-176-9 | 7440-67-7 |
Stickstoff | 231-783-9 | 7727-37-9 | Niobium | 231-113-5 | 7440-03-1 |
Sauerstoff | 231-956-9 | 7782-44-7 | Molybdän | 231-107-2 | 7439-98-7 |
Fluor | 231-954-8 | 7782-41-4 | Technetium | 231-136-0 | 7440-26-8 |
Natrium | 231-132-9 | 7440-23-5 | Ruthenium | 231-127-1 | 7440-18-8 |
Magnesium | 231-104-6 | 7439-95-4 | Rhodium | 231-125-0 | 7440-16-6 |
Aluminium | 231-072-3 | 7429-90-5 | Palladium | 231-115-6 | 7440-05-3 |
Silikom | 231-130-8 | 7440-21-3 | Silber | 231-131-3 | 7440-22-4 |
Phosphor | 231-768-7 | 7723-14-0 | Cadmium | 231-152-8 | 7440-43-9 |
Schwefel | 231-722-6 | 7704-34-9 | Indium | 231-180-0 | 7440-74-6 |
Chlor | 231-959-5 | 7782-50-5 | Zinn | 231-141-8 | 7440-31-5 |
Kalium | 231-119-8 | 7440-09-7 | Antimon | 231-146-5 | 7440-36-0 |
kalzium | 231-179-5 | 7440-70-2 | Tellur | 236-813-4 | 13494-80-9 |
Scandium | 231-129-2 | 7440-20-2 | Barium | 231-149-1 | 7440-39-3 |
Titanium | 231-142-3 | 7440-32-6 | Lanthan | 231-099-0 | 7439-91-0 |
Vanadium | 231-171-1 | 7440-62-2 | Cerium | 231-154-9 | 7440-45-1 |
Chrom | 231-157-5 | 7440-47-3 | Hafnium | 231-166-4 | 7440-58-6 |
Mangan | 231-105-1 | 7439-96-5 | Tantal | 231-135-5 | 7440-25-7 |
Eisen | 231-096-4 | 7439-89-6 | Wolfran | 231-143-9 | 7440-33-7 |
kobalt | 231-158-0 | 7440-48-4 | Osmium | 231-114-0 | 7440-04-2 |
Nickel | 231-111-4 | 7440-02-0 | Iridium | 231-095-9 | 7439-88-5 |
Kupfer | 231-159-6 | 7440-50-8 | Gold | 231-165-9 | 7440-57-5 |
Zink | 231-175-3 | 7440-66-6 | Mercury | 231-106-7 | 7439-97-6 |
Gallium | 231-163-8 | 7440-55-3 | Thallium | 231-138-1 | 7440-28-0 |
Germanium | 231-164-3 | 7440-56-4 | Blei | 231-100-4 | 7439-92-1 |
Arsen | 231-148-6 | 7440-38-2 | Wismut | 231-177-4 | 7440-69-9 |
Selen | 231-957-4 | 7782-49-2 |
Liste der zulassungspflichtigen Stoffe - Substance of Very High Concern - (SVHC)
Für Erzeugnisse, die einen in der Kandidatenliste der durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregend gelisteten Stoff (SVHC - Substances of Very High Concern) enthält, besteht für den Hersteller oder Importeur die Verpflichtung, die Abnehmer des Erzeugnisses über den Stoff zu informieren und Ihnen Hinweise über den sicheren Umgang des Erzeugnisses zu liefern, wenn der gelistete Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist. Die Lamineries MATTHEY, als Exklusivvertreter des Unternehmens Materion in der Schweiz und Liechtenstein für Kupfer-Beryllium und Berylliumlegierungen macht Sie darauf aufmerksam, dass Beryllium in der ersten Kandidatenliste, die am 28. Oktober 2008 in Kraft trat, nicht enthalten ist.
Aktualisierte Liste: echa.europa.eu.
Unsere Produkte enthalten keine gelisteten Substanzen. Sollte eines unserer Produkte einen gelisteten Stoff enthalten, werden Sie darüber informiert und wir stellen sicher, dass Ihre Verwendung in das Registrierungsdossier des Stoffes aufgenommen wird. Mit der Zulassung soll sichergestellt werden, dass die Risiken, die von Stoffen ausgehen, die ein Risiko darstellen, angemessen kontrolliert werden, oder dass eine Substitution vorgenommen wird, wenn diese wirtschaftlich und technisch möglich ist. Die Veröffentlichung der „Kandidatenliste“ ist ein erster Schritt zur Identifizierung von Stoffen, die möglicherweise eine Zulassung für ihre Verwendung benötigen.
Der nächste Schritt, der Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein wird, ist die Bewertung, ob ein Stoff von der Kandidatenliste in Anhang XIV aufgelistet wird.
Die in Anhang XIV aufgelisteten Stoffe werden für jede ihrer Verwendungen eine Zulassung benötigen. Stoffe werden regelmäßig der Kandidatenliste hinzugefügt und die Priorität der Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV wird alle zwei Jahre überprüft. Es wird erwartet, dass diese Zulassungsarbeit der REACH-Agentur jedes Jahr etwa 25 Stoffe betrifft, die ein Risiko darstellen. Da die Europäische Kommission entschieden hat, dass Stoffe in Erzeugnissen nicht zulassungspflichtig sind, benötigen unsere Kunden, die Erzeugnisse kaufen, keine Zulassungen, es sei denn, sie verwenden einen Stoff, der ein Risiko darstellt, in einem unserer Produkte.
Nach unserem Verständnis der Prioritäten, die von den Mitgliedsstaaten bei der Identifizierung zulassungspflichtiger Stoffe berücksichtigt werden, halten wir es für unwahrscheinlich, dass die in unseren Metallprodukten enthaltenen Stoffe, insbesondere Blei oder Beryllium, für ihre Verwendung eine Zulassung benötigen. Die obigen Informationen werden auf der Grundlage des derzeitigen Wissens über die REACH-Auslegungen und -Leitlinien bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass neue Interpretationen und Leitlinien diesen Leitfaden ändern können. Wir werden uns bemühen, Sie über alle künftigen Änderungen auf dem Laufenden zu halten; den mit der Umsetzung von REACH befassten Personen wird jedoch dringend empfohlen, die Website der Europäischen Chemieagentur regelmäßig zu konsultieren.
Sicherheitsdatenblätter material safety datasheets (MSDS).
Mit Inkrafttreten der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 zum 01.06.2007 wurde die Richtlinie 91/155/EWG (Informationen in Sicherheitsdatenblättern) aufgehoben.
In der REACH-Verordnung sind keine Ãœbergangsfristen für die Revision von Sicherheitsdatenblätter (MSDS) genannt. Es wird bis auf Weiteres davon ausgegangen, dass hier eine Ãœbergangsfrist bis zum Ende der ersten Registrierfrist am 30.11.2010 besteht. Bis dahin dürfte ohnehin die grosse Mehrzahl unserer Sicherheitsdatenblätter (MSDS) revidiert worden sein.
REACH Ansprechpartner
Wenn Sie irgendwelche Fragen bezüglich dieser zur Verfügung gestellten Informationen haben, wenn Sie eine Kopie eines in dieser Zusammenfassung aufgeführten Dokumente oder eine Rückmeldung wünschen, wenden Sie sich bitte an Herr Aziz Ibizazene, QA-Leiter, telefonisch unter +41-32 752 32 45 oder per E-Mail.